Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

11. Umwelt

93.035 Klimaänderung. Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen
Changement climatique. Convention-cadre des Nations Unies

Botschaft: 31.03.1993 (BBl II, 121 / FF II, 125)

Ausgangslage

Anlässlich der UNO-Konferenz über Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janiero unterzeichneten 155 Staaten das Übereinkommen, darunter auch die Schweiz. Die hauptsächlichen Verpflichtungen des Übereinkommens sind (1) die Erstellung eines nationalen Verzeichnisses der Treibhausgasemissionen, ihrer Quellen und Senken; (2) die Ausarbeitung und Umsetzung eines nationalen Programms mit Massnahmen zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen; (3) die Verfolgung nationaler Politiken und die Umsetzung von Massnahmen zur Abschwächung der Klimaveränderungen durch die Bekämpfung anthropogener Treibhausgasemissionen; (4) die Übermittlung detaillierter Informationen über diese Politiken und Massnahmen sowie über ihre Auswirkungen auf die Emissionen bis zum Ende dieses Jahrzehnts, "mit dem Ziel, die anthropogenen Emissionen von Kohlendioxid und anderen nicht durch das Montrealer Protokoll geregelten Treibhausgasen auf das Niveau von 1990 zurückzuführen"; (5) die Bereitstellung "neuer und zusätzlicher" finanzieller Mittel zur Deckung der "vereinbarten vollen Kosten", die den Entwicklungsländern bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen entstehen.

Unser Land verfügt über ein energiepolitisches Instrumentarium, mit dem wir den Bestimmungen des Rahmenübereinkommens in bezug auf die CO2-Emissionen gerecht werden können: der im März 1992 in Kraft getretene Energieartikel und der seit Mai 1991 geltende Energienutzungsbeschluss und das Aktionsprogramm "Energie 2000". Im Rahmen dieses Aktionsprogramms sind Arbeiten für die Einführung einer CO2-Lenkungsabgabe im Gang.

Verhandlungen

SR 09.06.1993 AB 1993, 433
NR 20./23.09.1993 AB 1993, 1498, 1572

Im Ständerat wurde das Übereinkommen nach einer kurzen Diskussion einstimmig genehmigt. Frick (C, SZ) wies darauf hin, dass mit einer Zustimmung die Verpflichtung verbunden sei Lenkungsabgaben und andere Massnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen entschieden zu unterstützen.

Im Nationalrat wurden ein Nichteintretens- und ein Rückweisungsantrag diskutiert. Scherrer (A, BE) erklärte "die behauptete Klimakatastrophe ist eine der grössten Manipulationen der Weltgeschichte." Das Übereinkommen diene dem Bundesrat lediglich als Grundlage zur Erhebung von Umweltsteuern, einer CO2-Steuer, einer Energieabgabe und Lenkungsabgabe und damit zu einer weiteren Geldumverteilung und Schwächung der schweizerischen Wirtschaft. Die Mehrheit stellte sich aber hinter die Argumente der Bericherstatterin Misteli (G, SO), welche darauf verwies, die Wissenschafter über den Zusammenhang zwischen CO2-Ausstoss, Treibhauseffekt und globaler Erderwärmung einig seien, zur Diskussion stehe einzig das Ausmass und die Schnelligkeit der Erwärmung. In den Abstimmungen wurde zuerst das Nichteintreten mit 112 gegen 24 Stimmen und dann Rückweisung mit 104 gegen 60 Stimmen abgelehnt.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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